Finanzierung
Als privater Bildungsträger finanziert sich die SRH Institut für Gesundheitsberufe GmbH über Ausbildungsgebühren. Durch die staatliche Anerkennung der Ausbildungen können unsere Teilnehmer je nach persönlichen Voraussetzungen verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten nutzen. Wir beraten Sie gerne über attraktive Finanzierungsmodelle und Fördermöglichkeiten.
BAfÖG Rechner
Die Ausbildungen sind nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und durch Bildungsgutscheine (Rechtsverordnung AZWV im Sozialgesetzbuch, SGB III) förderfähig.
Durch die staatliche Anerkennung der Ausbildungen haben Sie z. B. die Möglichkeit, über Schüler-BAföG, welches nach Abschluss der Ausbildung nicht an das BAföG-Amt zurückgezahlt werden muss, zu finanzieren.
Darüber hinaus können Schulgeldzahlungen an einigen SRH Fachschulen nach dem Einkommenssteuergesetz als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Diese Sonderausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen und bewirken dadurch eine Steuerersparnis.
Auch einige Banken bieten zinsgünstige Studienkredite für die Ausbildungsfinanzierung an.
Ausbildungsgebühren
Die Ausbildungs- bzw. Weiterbildungsangebote der SRH Fachschulen sind gebührenpflichtig. Innerhalb der Ausbildung sind Gebührenerhöhungen ausgeschlossen. Unsere Ausbildungen sind nach dem Bundesausbildungs-förderungsgesetz (BAföG) anerkannt und können je nach individueller Situation förderfähig sein.
Die Preisinformationen erhalten Sie auf dieser Seite in Kürze.
Infomaterial anfordern
Gerne schicken wir Ihnen umfassende Unterlagen über unser Ausbildungs-angebot und die Finanzierungsmöglichkeiten zu.



