Perspektiven
Die Politik fördert derzeit den Ausbau der Kleinkindbetreuung in Krippen und Familienhaushalten. Hier bietet sich für entsprechend qualifizierte Kräfte eine Möglichkeit zur Existenzgründung und freiberuflichen Tätigkeit.
Drei verschiedene Betreuungsformen
- Kindertagespflege im Haushalt der Eltern
Hier werden die Kinder im Haushalt der Eltern betreut. Eine Erlaubnis für diese Tätigkeit ist nicht erforderlich. Die Tagesmutter ist von den Eltern weisungsabhängig, daher besteht zumeist ein angestelltes Arbeitsverhältnis.
- Kindertagespflege im Haushalt der Tagesmutter
Hier wird das Kind im Haushalt der Tagesmutter betreut. Für diese Art der Betreuung ist eine Erlaubnis durch das zuständige Jugendamt erforderlich. Dabei wird die Sachkompetenz und Persönlichkeit der Tagesmutter überprüft. Außerdem wird festgestellt, ob der Haushalt der Tagesmutter für die Betreuung von Kindern geeignet ist.
- Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen
Die Betreuung kann - außer im Haushalt der Eltern oder im Haushalt der Tagesmutter - auch in anderen geeigneten Räumen erfolgen. Ob dies möglich ist, regelt das jeweilige Landesrecht.


