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Fördermöglichkeiten

Jede Auszubildende und jeder Auszubildender hat die Möglichkeit, in der SRH Institut für Gesundheitsberufe GmbH einen Antrag auf soziale Staffelung des Schulgeldes zu stellen. Neben der Möglichkeit, das Schulgeld sozial zu staffeln, werden perspektivisch in der SRH Institut für Gesundheitsberufe GmbH Leistungsstipendien implementiert werden.
Diese dienen als Anerkennung und Motivation für Schülerinnen und Schüler, die während der Ausbildung überdurchschnittliche Leistungen erbringen.

BaföG

Eine der besten Möglichkeiten der finanziellen Ausbildungsunterstützung für private Bildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer bietet das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG). Ämter für Ausbildungsförderung halten die notwendigen Informationen bereit.

Bildungskredit

Wer eine Aus- oder Weiterbildung privat finanzieren möchte, kann auch einen Bildungskredit über das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung beantragen. Seit 01. April 2009 gelten die neuen Förderbestimmungen des Bildungskreditprogramms. Schülerinnen und Schüler in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen haben somit eine bessere Möglichkeit, einen zinsgünstigen und den individuellen Bedürfnissen flexibel anpassbaren Kredit unabhängig von Vermögen und Einkommen zu erhalten.

Bildungskredite werden auch von Banken angeboten.

Bildungsprämie

Weiterhin gibt es die Möglichkeit der Bildungsprämie - Erwerbstätige mit geringem Einkommen können aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds pro Jahr einen 50% Zuschuss, max. 154,00 Euro, zu ihrer privaten Weiterbildung erhalten.

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Begabtenförderung

Qualifizierte Absolventinnen und Absolventen der bundesgesetzlich geregelten Fachberufe im Gesundheitswesen können die Aufnahme in das Förderprogramm der Begabtenförderung beantragen.

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Stipendien

Neben den Leistungsstipendien der SRH Institut für Gesundheitsberufe GmbH bilden Stipendien, die von Stiftungen, Gewerkschaften, Parteien oder ähnlichen Institutionen gewährt werden, eine weitere Möglichkeit der finanziellen Ausbildungsunterstützung.

Das Thema „Fördermöglichkeiten“ ist groß und individuell unterschiedlich. Wir informieren Sie gerne darüber.

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Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit, der Arbeitslosen beispielsweise für eine Umschulung ausgehändigt wird. Er enthält jedoch ausschließlich die Bildungsleistung.
Der Bildungsgutschein hält ein Bildungsziel und einen Förderzeitraum fest. Er ist drei Monate gültig. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann der Bildungsinteressent den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger einlösen. Auch in der SRH Institut für Gesundheitsberufe GmbH ist bei entsprechend zertifizierten Ausbildungsgängen der Einsatz eines Bildungsgutscheines möglich. Eine Beratung durch die Agentur für Arbeit muss vorher erfolgt sein. Bitte informieren sie sich bei uns über diese Möglichkeit.

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Förderung für spezielle Zielgruppen

Spezielle Initiativen für Zielgruppen, die Anrechte auf weitere Fördermöglichkeiten haben, sind in der Förderdatenbank des Bundes zusammengefasst.

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Steuerliche Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen

Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 9 EstG (Einkommensteuergesetz) können seit 2009 Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Sonderausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen und bewirken so eine Steuerersparnis.

SRH Fachschulen GmbH

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